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Commit 6731adc

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# Publikation von OSS gemäss EMBAG
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Seit 2022 ist dem Gesetzt zum Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) eine klare Vorgabe an Bundesämter
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Software unter einer Open Source Lizenz zu veröffentlichen. Mittlerweile gibt es also nun auch immer mehr Open Software, welche von Bundesämter veröffentlicht wurde. Aber natürlich trennt sich hier auch die Streu vom Weizen wie die politische Intension dank Open Source mehr Transparenz, Effizienz und Sicherheit zu schaffen, in der Praxis umgesetzt wird. Denn das Gesetz fokussiert sich nur auf die juristische Dimension Lizenzen und Haftung.
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Seit 2022 ist dem Gesetzt zum Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) eine klare Vorgabe an Bundesämter Software unter einer Open Source Lizenz zu veröffentlichen. Mittlerweile gibt es also nun auch immer mehr Open Software, welche von Bundesämter veröffentlicht wurde. Aber natürlich trennt sich hier auch die Streu vom Weizen wie die politische Intension dank Open Source mehr Transparenz, Effizienz und Sicherheit zu schaffen, in der Praxis umgesetzt wird. Denn das Gesetz fokussiert sich nur auf die juristische Dimension Lizenzen und Haftung.
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Aber das Bereitstellen von Software unter einer Open Source Lizenz reicht nicht aus. Damit andere Behörden oder Gemeinden die Software ebenfalls nutzen und eigene Verbesserungen beitragen, müssen eine Reihe von Massnahmen ergriffen werden. Allen sollten folgende Aspekte beachtet werden:
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